Managerhaftung

Zusammenarbeit sichern trotz Fehlverhalten

Managerhaftung bezieht sich auf die rechtliche Verantwortung von Managern und Führungskräften für ihre Handlungen und Entscheidungen im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit. Im Folgenden werden wir ein Fallbeispiel präsentieren, eine mögliche Lösung beschreiben und die Rolle der Mediation in einem solchen Szenario erläutern.

Fallbeispiel:

Angenommen, ein Manager eines Unternehmens hat gegen seine beruflichen Pflichten verstoßen, indem er eine riskante Investition getätigt hat, die zu erheblichen finanziellen Verlusten für das Unternehmen geführt hat. Diese Entscheidung wurde ohne ausreichende Überprüfung und Analyse der Risiken getroffen, was zu einer Schädigung des Unternehmens und seiner Aktionäre führte.

Lösung:

In einem solchen Fall können verschiedene Schritte unternommen werden, um die Managerhaftung anzugehen und eine Lösung zu finden. Hier sind einige mögliche Schritte:

  1. Interne Untersuchung: Das Unternehmen kann eine interne Untersuchung durchführen, um die genauen Umstände der Entscheidung des Managers zu ermitteln und festzustellen, ob ein tatsächlicher Pflichtverstoß vorliegt.
  2. Haftungsprüfung: Das Unternehmen kann prüfen, ob der Manager seine gesetzlichen oder vertraglichen Pflichten verletzt hat und ob dies zu einer Haftung führt. Hierbei ist es wichtig, auf geltende Gesetze, Unternehmensrichtlinien und Vertragsvereinbarungen Bezug zu nehmen.
  3. Schadensbegrenzung: Das Unternehmen sollte Maßnahmen ergreifen, um den entstandenen Schaden zu begrenzen. Dies kann die Einführung von Kontrollmechanismen, die Überprüfung von internen Prozessen und die Implementierung von Risikomanagementstrategien umfassen.
  4. Rechtliche Schritte: Wenn der Manager tatsächlich seine Pflichten verletzt hat und dadurch dem Unternehmen Schaden entstanden ist, kann das Unternehmen rechtliche Schritte einleiten. Dies kann eine Klage gegen den Manager wegen Schadensersatzforderungen oder andere rechtliche Maßnahmen umfassen. Meist wird hier die Versicherung, die für diese Fälle abgeschlossen wurde ins Spiel gebracht.

Mediation als Alternative:

Mediation kann eine alternative Methode zur Lösung von Streitigkeiten sein, einschließlich Fällen von Managerhaftung. Mediation beinhaltet die Einbindung eines neutralen Dritten, des Mediators, der dabei hilft, zwischen den beteiligten Parteien zu vermitteln und eine einvernehmliche Lösung zu finden.

Im Fall von Managerhaftung könnte eine Mediation dazu dienen, eine außergerichtliche Einigung zwischen dem Unternehmen und dem Manager zu erreichen. Der Mediator könnte helfen, die Interessen und Bedenken beider Seiten zu verstehen und Kompromisse zu finden, die für beide akzeptabel sind. Eine solche Einigung könnte die Zahlung eines angemessenen Schadensersatzes oder die Implementierung von Maßnahmen zur Verbesserung der internen Kontrollen und des Risikomanagements umfassen.

In unserer Praxis wird in das Mediationsverfahren die entsprechenden Versicherungen einbezogen, damit die Rechtsverbindlichkeit und die Übernahme von einem evtl. zu zahlenden Schadensersatz gesichert ist.

Die Mediation kann dazu beitragen, kostspielige und zeitaufwändige gerichtliche Verfahren zu vermeiden und den beteiligten Parteien die Möglichkeit geben, eine für sie akzeptable Lösung zu finden.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass nicht alle Fälle sich für eine Mediation eignen. Kontaktieren Sie uns, damit wir mit Ihnen eine Konfliktsondierung durchführen können. Danach steht erst die Entscheidung an, wie in diesem Konflikt weiter vorgegangen werden soll.