Wann wird sie eingesetzt?

Immer dann, wenn öffentliche Belange tangiert sind. Dabei muss öffentlich nicht automatisch bedeuten, dass eine Kommune oder ein anderer staatlicher Akteur beteiligt sein muss. Oftmals ist das aber so. Ein Konflikt zwischen Gruppen oder Einzelpersonen und Gruppen, zwischen Gruppen und Unternehmen bzw. einer Kommune kann Gegenstand einer Gemeinwesenmediation sein.

Beispiele

  • Konflikte in einem Quartier einer Stadt, an dem Eigentümer, Bewohner, die Kommune und ein Unternehmen beteiligt sein können.
  • Konflikte zwischen einer Bürgerinitiative, einem Investor und der Kommune als Aufsichts- und Genehmigungsbehörde
  • Konflikte zwischen Bevölkerungsgruppen, der Polizei und dem Ordnungsamt in einem Stadtviertel
  • u.a.m.

Es gibt viele Situationen mit mehreren Akteueren, die in ihrem Zusammenleben durch einen Konflikt gestört sind.

Vorgehensweise

In das  Verfahren der Gemeinwesenmediation werden alle Konfliktparteien gleichberechtigt eingebunden. Es wird ein Interessenausgleich aller angestrebt. Dabei gilt es immer meist eine neue Lösung für den Konflikt zu finden, die bisher nicht in Sicht gewesen ist. Durch die Verfahrens- und Gesprächsführung einer/s externen Mediators/Mediatorin kann ein Konflikt gelöst werden und das Zusammenleben ggf. auch unter neuen Rahmenbedingungen neu gestaltet werden.